Verfahrensablauf und Bewertung
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Die Schule entscheidet sich für die Teilnahme am Auszeichnungsverfahren
Die Schule lädt sich den Bewerbungsbogen herunter, füllt ihn aus und sendet ihn als Datei per E-Mail ohne Anlagen an das Netzwerk Zukunft zurück. Damit die Angaben zum Engagement der Schule möglichst vielfältig dargestellt werden können, sollte die Bewerbung "Thema" im Kollegium sein und die Beiträge aus verschiedenen Fächern und Klassenstufen berücksichtigt werden.
Hier finden sie die Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungszeitraum:
1. Dezember 2010 bis 12. Februar 2011
Die Bewertung erfolgt im Rahmen eines 2-stufiges Auswahlverfahrens
1. Stufe:
Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Netzwerk Zukunft, der Agentur für Arbeit und Wirtschaftspartnern, trifft auf Grundlage der Bewerbungsbögen eine Vorauswahl (1. Stufe). Die Bewertung der Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt anhand eines Punktesystems sowie unter Berücksichtigung der Schulform und regionaler Rahmenbedingungen. Der Bewertungsrahmen kann hier eingesehen werden.
Erreicht eine Schule die Mindestanforderungen und stellt ihr Engagement überzeugend dar, kommt sie in die zweite Runde.
2. Stufe:
Mit den vorausgewählten Schulen vereinbart die Jury ein Audit vor Ort (2. Stufe). Auf Anregung der Schulen aus ersten Auszeichnungsrunde 2009 erhält das Audit in dieser neuen Runde zusätzlich zu dem Ergebnis der 1. Stufe ein größeres Gewicht. Eine überzeugende Präsentation des Engagements der Schule kann daher maßgeblich zum Erfolg der Bewerbung beitragen.
An dem Gespräch sollten die Schulleitung, Lehrkräfte sowie Schüler- und Elternvertrer beteiligt werden. Den Schulen steht es frei, zu diesem Gespräch außerdem auch externe Partner aus Wirtschaft oder Hochschule hinzu zu bitten, um ihr Engagement für die Berufs- und Studienorientierung zu unterstreichen.
Die abschließende Bewertung und Auswahl der auszuzeichnenden Schulen durch die Jury berücksichtig die Ergebnisse des Bewerbungsbogens und des Auswahlgesprächs.
Auszeichung der Schulen zum Ende des Schuljahres 2011
Die Schulen eines Kammerbezirks werden in einem feierlichen Rahmen ausgezeichnet.
Ein Rechtsanspruch auf Auszeichnung besteht nicht.
